Landkreis Stade

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Neuzulassung eines Fahrzeuges

zuklappenAllgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.

 

Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
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Infospalte

Ansprechpartner

  • Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigenStraßenverkehrOstmoorweg 3
    21614 Buxtehude
    Telefon: 04161 7152-0
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

    Öffnungszeiten:
    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet,

    Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
    Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
    Mittwoch 08:00 – 12:00
    Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00
    Freitag 08:00 – 12:00

    Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig