Landkreis Stade

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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)

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Nach § 14 Abs. 5 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) ist der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief) der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.

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