Inhalt
allgemeine Vorschrift
Der Landkreis Stade ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Seit 2004 ist der Landkreis Stade Mitglied des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) und wendet seitdem die Regeln des HVV-Tarifs in seinem Gebiet an. Der Landkreis verfolgt das Ziel, in seinem Gebiet die Anwendung des HVV-Tarifes und rabattierter Zeitfahrausweise für den Ausbildungsverkehr auf sämtlichen Linienverkehren des straßengebundenen öffentlichen Personenverkehrs verbindlich vorzuschreiben. Hierzu hat der Landkreis diese allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 2 lit. l) VO (EG) Nr. 1370/2007mit den Verkehrsunternehmen geschlossen. Die allgemeine Vorschrift regelt die Anwendung der Höchsttarife. Diese umfasst auch die Rabattierungspflicht im Ausbildungsverkehr. Der Landkreis gewährt einen begrenzten Ausgleich für die – positiven oder negativen – finanziellen Auswirkungen auf die Kosten und Einnahmen der Unternehmen, die auf die Erfüllung der in der allgemeinen Vorschrift festgelegten tariflichen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Mit der allgemeinen Vorschrift wird eine transparente, diskriminierungsfreie und beihilferechtskonforme Gewährung von Ausgleichsleistungen für die Anwendung von Höchsttarifen sichergestellt. Die allgemeine Vorschrift erfüllt zugleich die Anforderungen nach § 7a NNVG.
Alle Verkehrsunternehmen, die über Liniengenehmigungen nach §§ 42, 43 PBefG, § 1 Abs. 3 NNVG im Gebiet des Landkreises Stade verfügen, haben den Anspruch, an den Landkreis betr. Abschluss eines Vertrages zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Gebiet des Landkreises Stade heranzutreten.