Landkreis Stade

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Kreistag

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Das Podium im Großen Sitzungssaal des Kreishauses.Das Podium im Großen Sitzungssaal des Kreishauses.© Landkreis Stade / Christian SchmidtDer Kreistag ist das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte oberste Organ der kommunalen Willensbildung. Er setzt sich nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz aus den gewählten 62 ehrenamtlich tätigen Kreistagsabgeordneten und dem Landrat zusammen. Dieses politische Gremium ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten. Dabei setzt es Landes- und Bundesrecht um, aber es gestaltet die übergemeindlichen und überörtlichen Aufgaben. Der Landrat und die Kreisverwaltung setzen die Beschlüsse des Kreistages in die Praxis um.

Die Aufgaben des Kreistages sind vielfältig. Nachstehend wird eine kleine Auswahl aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreistages genannt:

  • den Erlass von Satzungen und Verordnungen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, z.B. die Abfallentsorgungssatzung und Wasserschutzgebietsverodnungen (siehe Kreisrecht)
  • die Festsetzung von Abgaben und Entgelten, z.B. die Abfallgebührensatzung
  • die Festlegung privatrechtlicher Entgelte, z.B. die Rettungsdienstentgeltevereinbarung
  • die Finanzen, z.B. die Haushaltssatzung
  • die Entscheidung über die Ausgestaltung von Einrichtungen etc. des Landkreises, z.B. die Altenpflege Landkreis Stade gGmbH
  • die Beteiligung an Gesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, z.B. der Elbe Kliniken Stade-Buxtehude GmbH 
  • in Stiftungsangelegenheiten, z.B. die Kulturstiftung Schloss Agathenburg

Unterstützt wird der Kreistag in seiner Arbeit vom Kreisausschuss und von den einzelnen Fachausschüssen, die überwiegend aus Kreistagsmitgliedern gebildet werden. Für die Hilfe bei speziellen Fragen werden fachlich versierte Personen aus dem Landkreis Stade als beratende Mitglieder berufen (Ausschüsse des Kreistages). Dort werden die jeweiligen Themen intensiv beraten und Beschlussvorlagen vorbereitet. Der Kreisausschuss tagt ausschließlich nichtöffentlich. Er hat als selbstständiges Organ besondere Beschlusskompetenzen, insbesondere für innenwirkende Entscheidungen.

Auch wenn es in der Öffentlichkeit manchmal anders wirkt, der Kreistag ist kein Parlament, sondern ein Selbstverwaltungsgremium. Das heißt: Es werden Verwaltungsentscheidungen getroffen. Heftige Wortgefechte zwischen politischen Gegnern sind eher selten. Schließlich geht es bei allen Entscheidungen um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger - da sind sich alle einig.

Wer bei einer Sitzung des Kreistages einmal dabei sein möchte, findet die aktuellen Sitzungstermine unter der Rubrik Sitzungskalender. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde können Gäste zu Angelegenheiten des Landkreises Fragen stellen. Die Fragen beantwortet in der Regel der Landrat. Das Reglement sieht vor, dass zwei Zusatzfragen gestellt werden können; eine Diskussion sieht das NKomVG nicht vor. Die Tagesordnung des Kreistages und bzw. oder der Fachausschüsse kann auch nichtöffentliche Punkte enthalten, in denen es zum Beispiel um Personalmaßnahmen oder die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geht. Sie werden immer an das Ende der Tagesordnung gelegt; die Presse und die anwesenden Gäste werden dann gebeten, den Raum zu verlassen.

Die Wahlperiode für die Kreistagsabgeordneten beträgt fünf Jahre. Die aktuelle Wahlperiode läuft bis zum 31.10.2026. Vorsitzende des Kreistages ist Arnhild Biesenbach. Sie wird vertreten durch Heino Baumgarten (1. Stellvertreter) und Britta Sanders (2. Stellvertreterin). Neben Landrat Kai Seefried nehmen für die Kreisverwaltung die Dezernentinnen und Dezernenten sowie die Gleichstellungsbeauftragte an den Kreistagssitzungen teil.

Die Kommunalwahl am 12. September 2021 hat für den Kreistag des Landkreises Stade das folgende Gesamtergebnis und die Sitzverteilung ergeben:


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Dezernat IKreishaus Gebäude C
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1013
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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Der Bereich Personal und Interner Service ist die zentrale Schnittstelle - insbesondere für interne Angelegenheiten der Kreisverwaltung. Neben den Personalangelegenheiten werden Aufgaben erledigt, die die Abläufe innerhalb der Kreisverwaltung regeln und koordinieren, und das für den Dienstbetrieb Notwendige bereit gestellt. Als nach außen wirkender Bereich wird die Aufgabe "Kommunalverfassung" wahrgenommen.
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