Landkreis Stade

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Schornsteinfeger

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Schornsteinfegerangelegenheiten

Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen sowie die nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchführen zu lassen. Die Anforderungen sowie die Höhe der zu entrichtenden Gebühren sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und der Niedersächsischen Überprüfungsverordnung (NÜVO) festgelegt.

Die Gebühren sind von den Grundstückseigentümern, im Fall von Wohnungseigentum von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder, falls die Anlage zum Sondereigentum gehört, von dem Wohnungseigentümer zu tragen.

Für die Überprüfung der Einhaltung der Eigentümerpflichten hat der Landkreis Stade Kehrbezirke eingerichtet.

Die Kehrbezirke werden auf sieben Jahre befristet ausgeschrieben. Informationen über aktuelle Stellenausschreibungen erhalten Sie in der Rubrik Stellenausschreibungen.

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