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BTV - Bluetongue Virus, Blauzungenkrankheit

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Die Blauzungenkrankheit ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer) Sie tritt überwiegend bei feuchtwarmen Wetter im Herbst auf und wird ausschließlich über 1–3 mm kleine, gedrungene Mückenarten - sogenannte Gnitzen - übertragen. Die Gnitzen sind hauptsächlich zwischen Abend- und Morgendämmerung aktiv und befallen vor allem Tiere im offenen Gelände. Die Gnitzen sind seltener in festen Gebäuden anzutreffen. 

Neben infizierten Tieren ohne Krankheitserscheinungen können auch deutlich erkrankte Tiere festgestellt werden. Klinische Erkrankungen gibt es häufiger bei Schafen als bei Rindern. Typische Symptome sind entzündlich gerötete Augen, massive entzündliche Veränderungen im Maulbereich, Kopfschwellungen, hohes Fieber, oft in Verbindung mit Lungenentzündungen und Aborte. Häufig ist das Euter teilweise bläulich verfärbt, bei Schafen auch die Zunge. Todesfälle sind insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern nicht auszuschließen. Häufig wird vermehrt nur akut hohes Fieber, bei Milchkühen verbunden mit einem drastischen Milchrückgang, festgestellt. Insbesondere bei Jungrindern ist die Abortrate sehr hoch. Schwer infizierte Tiere sind oft dauerhaft leistungsgemindert. 

Einen guten Schutz gibt die Schutzimpfung. Dabei ist aber auch eine Wirkung gegen den richtigen Serotypen wichtig. Gegen den Serotyp 3 gibt es bisher keinen zugelassenen Impfstoff. 

Aktuelle Gefährdungslage durch BTV 3

Der Serotyp 3 des Blauzungenvirus ist in Europa in der Vergangenheit in Italien / Sizilien aufgetreten. Zudem wurde er auch in Nordafrika (Tunesien) und in Israel festgestellt. Im September 2023 wurde dieser Stamm dann in den Niederlanden festgestellt, danach auch in Belgien. Im Oktober 2023 erfolgte der Nachweis bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen sowie auch in mehreren Landkreisen in Niedersachsen. Es waren Schafe betroffen, teilweise jedoch auch Rinder.

Aufgrund der Feststellungen wurden die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und aufgrund der räumlichen Nähe auch Bremen zum infizierten Gebiet erklärt. Die übrigen Bundesländer gelten dagegen weiterhin als Blauzunge-frei. Dieses führt zu Verbringungsbeschränkungen. Die Regelungen werden nachfolgend stark zusammengefasst dargestellt. Im Detail sind sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) dargestellt. Hier gelangen Sie direkt zum Bereich der Blauzungenkrankheit. 

  1. Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden innerhalb von Niedersachsen oder nach NRW oder Bremen: Es gelten keine BTV3-spezifische Anforderungen für die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen empfänglichen Tieren. Kranke bzw. aktuell infizierte Tiere dürfen nicht verbracht werden.
  1. Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden in die Niederlande und nach Belgien: Es gelten keine BTV3-spezifische Anforderungen für die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen sowie Kameliden, Cerviden und anderen Huftieren. Kranke bzw. aktuell infizierte Tiere dürfen nicht verbracht werden.
  1. Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus Niedersachsen in freie Bundesländer (D): Eine Verbringung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt, und
    2. wurden während dieses Zeitraumes mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an mindetens 14 Tagen nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.
      (Die genaue Regelung ist dem Merkblatt "Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch" (Seite 1 Punkt 2) des LAVES zu entnehmen. Das Merkblatt finden auf der Internetseite des LAVES, auf der rechten Seite unter Verbringungsregelungen (klicken Sie hier).
  1. Verbringen von Schlachttieren aus Niedersachsen in freie Bundesländer (D):Dieses ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  • Tierhaltererklärung (keine Blauzungen-Anzeichen und kein Blauzungenfall im Bestand aktuell und in den letzten 30 Tagen)
  • Direkter Transport aus der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof
  • Schlachtung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft
  • Vorankündigung beim Schlachthof mindestens 48 Stunden vorher

 

Die Details der Regelung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch" (Seite 2 Punkt 3) des LAVES zu entnehmen. Das Merkblatt finden auf der Internetseite des LAVES, auf der rechten Seite unter Verbringungsregelungen (klicken Sie hier). 

Für die Verbringung in freie EU-Mitgliedstaaten und Drittländer existieren weitere Regelungen. Zudem sind zum Teil auch Schutzmaßnahmen beim Transport zu ergreifen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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