Landkreis Stade

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Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel

zuklappenAllgemeine Informationen

Unser Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit. Diese beinhaltet ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung. Damit sind Versammlungen als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung grundrechtlich geschützt.

Vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst sind

  • Zusammenkünfte von mindestens zwei Personen,
  • zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung und Kundgebung.

Artikel 8 des Grundgesetzes bestimmt aber auch die Grenzen der Versammlungsfreiheit:

  • Geschützt sind nur friedliche Versammlungen; es gibt kein Recht zu gewaltsamen Aktionen. Versammlungsteilnehmer verhalten sich unfriedlich, wenn sie Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begehen.
  • Nicht erlaubt ist zudem das Mitführen von Waffen.

Für Versammlungen unter freiem Himmel hat das Grundgesetz weitere gesetzliche Einschränkungen vorgesehen. Gesetzliche Regelungen enthält das Niedersächsisches Versammlungsgesetz, das am 1. Februar 2011 in Kraft getreten ist und das zuvor geltende (Bundes-) Versammlungsgesetzes ersetzt.

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Ansprechpartner

  • Sicherheit, Ordnung und MigrationStandort anzeigenDezernat IIIAm Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 04141 12-0
    Telefax: 04141 12-1025
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

    Öffnungszeiten:
    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten
    Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Besondere Öffnungszeiten:
    Ausländerangelegenheiten:
    Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    Tiefgarage Am Sande
    Gebühren: ja

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig.

    Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle.
    Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig.