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Verordnung über Verdunstungskühlanlagen Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
Ziel der Verordnung ist der Schutz vor der Freisetzung von Legionellen. Diese Bakterien können die potentiell tödlich verlaufende Legionellen-Pneumonie auslösen. Von der Verordnung betroffen sind Anlagen, in denen Wasser verrieselt, versprüht oder anderweitig in Kontakt mit der Luft gebracht wird. Bei diesen Prozessen kann legionellenhaltiges Aerosol in die Umwelt gelangen. Zur Vermeidung von Infektionskrankheiten durch Legionellen ist ein hygienegerechter Betrieb der betroffenen Anlagen und insbesondere die Überwachung der mikrobiologischen Beschaffenheit des Wassers (z.B. Legionellenkonzentration) von großer Bedeutung.
Weitere Informationen entnehmen sie dem Flyer der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht.
Anzeigepflicht
Für Bestands- und Neuanlagen besteht eine Anzeigepflicht. Betreiber müssen die von der Verordnung betroffenen Anlagen unter https://www.kavka.bund.de registrieren. Dort finden Sie neben der Möglichkeit zur Anmeldung auch weitere Informationen zum Thema. Inhalte der Anzeige sind in Anlage 4 Teil 2 der 42. BImSchV festgelegt.