Inhalt
Menschen mit Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit kann grundsätzlich in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) sind damit Menschen erfasst, deren Selbstständigkeit oder deren Fähigkeiten beeinträchtigt sind und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen muss, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse. Ihre Pflegekasse ist bei ihrer Krankenkasse. Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Wer pflegebedürftig ist und keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten. Dieses setzt voraus, dass nicht ausreichend Einkommen und Vermögen vorhanden ist, um den notwendigen Bedarf eigenständig zu decken.
Eine unabhängige umfassende Beratung zu möglichen Sozialleistungen und den dazu zuständigen Stellen erfolgt im Senioren- und Pflegestützpunkt. Bei allen Fragen stehen Ihnen auch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse zur Verfügung. Privat Versicherte können sich an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind. Die COMPASS Private Pflegeberatung ist erreichbar unter der Rufnummer 0800/1018800. Informationen erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030/3406066-02. Gehörlose und Hörgeschädigte erreichen den Beratungsservice des Bundesgesundheitsministeriums unter info.gehoerlos@bmg.bund.de .
Auf den folgenden Seiten werden Ihnen beispielhaft einige Pflegeleistungen erklärt und Sie finden Adressen von Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegen und Anbietern von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die ihren Sitz im Landkreis haben.