Landkreis Stade

Inhalt

Sie sind hier: Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz/Wasser & Deiche/Abwasserbeseitigung/Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen

zuklappenAllgemeine Informationen

Wo eine Abwasserbeseitigung durch einen Anschluss des Grundstückes an eine Abwassersammelkanalisation nicht möglich ist, erfolgt die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage. Hierzu wird die Abwasserbeseitigungspflicht durch die zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt per Satzung auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke übertragen.

Für die Einleitung der gereinigten häuslichen Abwässer aus einer Kleinkläranlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, diese wird von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade ausgestellt.

Hier stellen wir Ihnen Informationen zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von gereinigten häuslichen Abwasser und die notwendigen Formulare zur Verfügung. 

Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
zurück

Infospalte

Ansprechpartner