Inhalt
100 km/h-Zulassung für Kombinationen
Allgemeine Informationen
Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist u.a. für PKW mit Anhänger, mehrspurige Kfz mit einem zul. Gesamtgewicht von bis zu 3,5 to mit Anhänger sowie Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 to mit Anhänger begrenzt auf 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen für diese Fahrzeuge möglich.
Formulare
KFZ-Antrag Sonstiges (130 KB) | |
KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung) (617 KB) | |
KFZ-Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten (63 KB) |