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Ausbauphase abgeschlossen: Förderverfahren zur Unterstützung des Breitbandausbaus im Landkreis Stade – sogenanntes 1. Breitbandförderverfahren
Auf dieser Seite informiert der Landkreis Stade über den aktuellen Stand der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Verwaltungsbehörde ELER unterstützten Projekte zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den bisher unterversorgten Gebieten im Landkreis Stade.
In Abstimmung mit den Gemeinden, Samtgemeinden sowie den beiden Hansestädten Stade und Buxtehude hat der Landkreis Stade Ende Januar 2016 Anträge auf eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) sowie auf eine Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (Richtlinie Breitbandförderung – ländlicher Raum) eingereicht.
Die Homepage des Projektträgers des Bundes erreichen Sie unter folgendem Link: http://www.atenekom.eu/bfp/ oder durch Anklicken des Links unten am Ende dieses Artikels.
Das in diesen Verfahren übereinstimmende Projektgebiet wurde gemeinsam mit den Gemeinden, Samtgemeinden und den beiden Hansestädten festgelegt. Die betroffenen Gemeinden und der Landkreis haben im Rahmen dieser Antragsverfahren eine Kooperationsvereinbarung miteinander abgeschlossen. Das Förderverfahren wird im Wesentlichen durch den Landkreis durchgeführt und somit in Federführung durch die Kreisverwaltung organisiert. Die Finanzierung des nach Abzug der Fördermittel verbleibenden kommunalen Eigenanteils erfolgt zu zwei Dritteln durch die jeweils betroffene Gemeinde und somit zu ein Drittel durch den Landkreis. Dadurch wird der starke Schulterschluss zwischen den kofinanzierenden Gemeinden und dem Landkreis deutlich.
An den Technikschränken werden die Glasfaserhausanschlüsse mit dem Netz der EWE verbunden.© Landkreis Stade
Die in das Projektgebiet aufgenommenen ca. 5.500 Adressen sollen nach Abschluss des Projekts über eine Internetanbindung (Festnetz) mit mindestens 30 Mbit/s (Download) verfügen. 98% dieser Adressen werden dann mit mindestens 50 Mbit/s (Downstream) versorgt. Die berücksichtigten Adressen verteilen sich in 67 Teilgebieten über das gesamte Gebiet des Landkreises (eine Übersicht der aufgenommenen Teilgebiete steht Ihnen weiter unten auf dieser Seite als pdf-Download zur Verfügung). Etwa 74% der Adressen im Projektgebiet erhalten die Möglichkeit, sich gegen private Kostenbeteiligung einen Glasfaser-Hausanschluss legen zu lassen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der so genannten Wirtschaftlichkeitslückenförderung. Der Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb dieser Breitbandinfrastruktur ging an das Telekommunikationsunternehmen EWE TEL GmbH, welches hierfür eine Investitionsbeihilfe erhält.
Die geförderte Breitbandinfrastruktur bleibt im Eigentum der EWE TEL GmbH.
Über die Verteilerschränke werden die Glasfaserhausanschlüsse an das EWE-Netz angebunden.© Landkreis Stade / Kai-Ulrich Baak
Die Höhe der zu zahlenden Investitionsbeihilfe wurde in einem europaweiten Auswahlverfahren ermittelt, wobei die Ausschreibung technologieneutral erfolgte.
Die Unternehmen konnten die Technik anbieten, die aus ihrer Sicht für das jeweilige Teilgebiet geeignet ist.
Der Landkreis und die beteiligten Gemeinden haben nicht vorgegeben, in welchen Teilgebieten Glasfaserhausanschlüsse verlegt werden und in welchen Teilgebieten eine Verbesserung der Internetanbindung über einen Ausbau der vorhandenen Kupfertechnologie erfolgen soll. Es handelt sich somit um eine unternehmerische Entscheidung der am Auswahlverfahren teilnehmenden Unternehmen.
Die Fördermittelgeber haben die Ausbauplanungen der EWE TEL GmbH genehmigt. Sie sind Grundlage für das weitere Förderverfahren. Änderungen daran sind daher im Rahmen des Förderverfahrens grundsätzlich nicht mehr möglich, da die Planungen sowie die Festlegungen wie oben beschrieben also bereits erfolgten und sich das Förderverfahren nun aktuell in der Phase der Umsetzung/ des Ausbaus (also der Bauarbeiten vor Ort) befindet.
Am 05.02.2018 fand in Ahlerstedt-Ottendorf der symbolische sogenannte Spatenstich für das Projekt statt.
Eine Übersicht über den Baubeginn und die vorgesehene Betriebsfreigabe in den einzelnen Teilgebieten können Sie weiter unten auf dieser Seite als pdf-Dokument öffnen. Es handelt sich lediglich um eine vorläufige Planung, insbesondere witterungsbedingte Änderungen sind nicht unwahrscheinlich. Auch führt die Corona-Pandemie in einigen Bereichen zu Behinderungen - Fachkräfte müssen vor Ort - u.a. an Baustellen oder in Fahrzeugen - Hygienevorschriften beachten.
Die ersten Glasfaserhausanschlüsse im Projektgebiet werden eingerichtet.© Landkreis Stade
Das Projekt hat ein Investitionsvolumen von ca. 9 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderung in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro, das Land Niedersachsen, das Mittel der Europäischen Union weiterreicht (ELER), in Höhe von ca. 2 Mio. Euro. Der Landkreis und die Kommunen teilen sich im Verhältnis von eins zu zwei einen Anteil in Höhe von rund 500.000 Euro.
Die restliche Investitionssumme wird durch die EWE in Eigenleistung erbracht.
Die Tiefbauarbeiten sind abgeschlossen. Auch die (Glasfaser)Hausanschlüsse sind nun fertig gestellt und die aktive Technik auf die neue Infrastruktur umgestellt. In einigen Projektgebieten sind bereits fertige Hausanschlüsse mit einem Dienst geschaltet.
Die bauliche Fertigstellung dieses Breitbandförderverfahrens ist erfolgt. In der Vergangenheit hatten sich beim Ausbau des Projektes leider Verzögerungen ergeben - hier insbesondere beim Ausbau von Adressen in der Fläche in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten. Der ursprüngliche - frühere - Fertigstellungstermin konnte daher nicht mehr eingehalten werden. Die EWE hatte die geplanten Bauzeiten sowie die vorgesehenen Betriebsfreigaben für die einzelnen Teilgebiete aus diesem Grund angepasst. Der letzte, hier zur Verfügung stehende Bauzeitenplan kann unten auf dieser Seite unter Dokumente eingesehen werden.
Die aufwendige Nachbereitung dieses Verfahrens wird zum jetzigen Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres 2021 beendet werden können.
Letzte Aktualisierung: 30.04.2021
© Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme:
„Breitband“
Mit dieser Maßnahme wird der Ausbau eines hochleistungsfähigen Internets in ländlichen Gebieten unterstützt.
© Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
© Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
© Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz