Landkreis Stade

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Befähigungsnachweis für Fahrer von Tiertransporten

zuklappenAllgemeine Informationen

Jeder, der im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen deshalb einen Befähigungsnachweis.

Landwirte, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer befördern wollen, benötigen also auch einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Der Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich bei Transporten

  • von eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug von weniger als 65 Kilometern ab dem Betrieb,
  • die nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind,
  • von Pferden, die nur zur Freizeitbeschäftigung geritten werden, gefahren oder gehalten werden.
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