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Schlüsselzahl in den Führerschein eintragen > B96 / B196
Die Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse mit den Schlüsselzahlen B96 (Anhänger) und B196 (125er Leichtkrafträder) erfolgt durch eine Fahrerschulung in einer Fahrschule Ihrer Wahl.
Das besondere bei einer Fahrerschulung ist, dass Absolvieren einer theoretischen und praktischen Schulung ohne die vollständige Ausbildung, auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet (14. Verordnung zur FeV). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie von Ihrer Fahrschule einen entsprechenden Nachweis. Mit diesem Nachweis wird Ihnen die Berechtigung durch Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein erteilt.
Die entsprechende Schlüsselzahl wird im Führerschein auf der Rückseite in der Spalte 12 eingetragen.
Eintragung im Führerschein > Verfahrensablauf & Antrag
- Sie nehmen an der entsprechende Fahrerschulung in einer Fahrschule Ihrer Wahl teil.
- Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Nachweis über die Teilnahme.
- Jetzt vereinbaren Sie einen >TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE < und bringen dazu unter anderem die Teilnahmebescheinigung mit.
Bitte mitbringen:
- Nachweis über die Fahrerschulung
Hinweis bzgl. Gültigkeit:
Zwischen Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung darf maximal 1 Jahr liegen!
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- Ihr bisheriger Führerschein
B96 > „größere“ Anhänger
Anhänger Schlüsselzahl B96© pitopia
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen (einschließlich Beladung) nicht mehr als 4.250 kg wiegen.
Bei B96 handelt es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B – keine eigene Führerscheinklasse – und ist EU-weit gültig (§6a FeV).
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 bestehen folgende Voraussetzungen
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Teilnahme an einer B96-Fahrerschulung von mindestens 7 Unterrichtseinheiten
(Anlage 7a FeV) - Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte B96-Fahrerschulung, nicht älter als 1 Jahr
Eintragung B196 > Leichtkrafträder „125er“
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen im Inland das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (§6b Fev).
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 bestehen folgende Voraussetzungen
- ununterbrochener Besitz einer deutschen oder EU/EWR Fahrerlaubnisklasse B mindestens seit 5 Jahren
- das 25 Lebensjahr muss vollendet sein
- Teilnahme an einer B196-Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten
(Anlage 7b FEV) - Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte B196-Fahrerschulung, nicht älter als 1 Jahr
Ist B196 erweiterbar?
Nein, mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl erwerben Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Die Erweiterung auf die Klasse A2 ist nicht möglich.
Darf mit B196 auch im Ausland gefahren werden?
Nein, die Erweiterung ist nur im Inland gültig. Es handelt sich um eine Erweiterung mit einer nationalen Schlüsselzahl (dreistellig) von der im Ausland nicht Gebrauch gemacht werden darf.