Inhalt
Hilfe & Beratung
Schulpflichtverletzungen
Das Amt für Jugend und Familie steht mit den Angeboten des Allgemeinen Sozialdienstes und der Fachberatung Schulvermeidung zur Verfügung.
Die Fachberatung Schulvermeidung ist ein Angebot des Landkreises Stade - Amt für Jugend und Familie, und richtet sich an Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen und alle Personen, die mit Schulvermeidung und Schulangst in Berührung kommen. Für Schüler*innen sowie deren Eltern ist die Beratung sehr niederschwellig. Gesprächstermine können dort stattfinden, wo die Betroffenen sich am wohlsten fühlen. Das kann zu Hause sein oder in den Räumen der Fachberatung oder in der Schule.
Termine nach Vereinbarung
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: Schulvermeidung@landkreis-stade.de
Anschrift: ASL, Hohenfriedberger Str. 17 in 21680 Stade
Ansprechpartner*innen:
Konrad Schmidt 04141/12-5760
Silvia Steffens 04141/12-5761
Irina Wagner 04141/12-5762
Stephanie Weber 04141/12-5763
Versäumen Schüler/innen unentschuldigt den Unterricht, so begehen sie eine Schulpflichtverletzung. Die Schule wird in einem solchen Fall erste Maßnahmen ergreifen und z. B. Gespräche mit dem/der Schüler/in und den Erziehungsberechtigten führen. Haben aber alle pädagogischen Bemühungen der Schule keinen Erfolg, dann kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Schulpflichtverletzungen geführt werden. Ein solches Verfahren kann sich sowohl gegen die Erziehungsberechtigten richten, aber auch gegen den/die Schüler/in selbst, wenn er/sie das 14. Lebensjahr vollendet hat. Es beginnt mit einer Anhörung und setzt sich mit der Festsetzung eines Bußgeldes fort. Wird das Bußgeld nicht bezahlt, können bei Gericht weitergehende Maßnahmen beantragt werden, wie beispielsweise Arbeitsauflagen für den/die Schüler/in, schließlich sogar Arrest oder Haft.
Der Landkreis Stade ist zuständig für die Verfolgung der Schulpflichtverletzungen für diejenigen Schulen, die ihren Sitz in den Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Horneburg, Lühe, Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten sowie in den Gemeinden Drochtersen und Jork haben. Die Einleitung des Verfahrens erfolgt im Amt für Wirtschaft, Verkehr und Schulen des Landkreises Stade, wenn von der Schule eine entsprechende Meldung eingeht. Die weitere Verfolgung (Erlass des Bußgeldbescheides, ggf. gerichtliche Maßnahmen) übernimmt die Bußgeldstelle im Rechtsamt des Landkreises.
Die Hansestädte Stade und Buxtehude sowie die Samtgemeinde Harsefeld sind für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten für die Schulen in ihren Bereichen zuständig.