Landkreis Stade

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Baumfällgenehmigung

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Eine alte Buche ist ein wertvoller Lebensraum für Vögel und Insekten.© Schaffhäuser
Bäume und Hecken sind ein wichtiger Bestandteil unseres Naturhaushaltes und bieten sowohl Insekten als auch Vögeln und Fledermäusen einen bedeutsamen Lebensraum. Aber auch für das Landschaftsbild, sowohl außerorts als auch innerorts, bieten Gehölzstrukturen einen großen Mehrwert.
Durch die Vielzahl an Funktionen kommt unseren heimischen Gehölzen eine besondere Bedeutung zu und es gilt sie langfristig zu erhalten und zu pflegen.



Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit bedarf es für die Beseitigung von Bäumen und Hecken daher ganzjährig einer Genehmigung, welche sie über das Service Portal beantragen können.

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind genehmigungsfrei und können unter Beachtung des Artenschutzes ganzjährig durchgeführt werden. Es ist dabei eigenverantwortlich sicherzustellen, dass durch die Schnittarbeiten z.B. keine brütenden Vögel oder im Baumstamm verweilende Fledermäuse beeinträchtigt oder Baumhöhlen beseitigt werden.

Ablauf und Gebühren

Die Bearbeitungszeit beträgt ab Eingang der vollständigen Unterlagen in der Regel 4-6 Wochen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Gehölzfällung entsprechend mind. 6 Wochen vor dem geplanten Fälltermin ein.
Pro Bearbeitung ist mit Kosten von etwa 50€ bis 100€ zu rechnen, bei einer ggf. erforderlichen Ortsbesichtigung fallen zusätzliche Kosten an.

Ersatzpflanzungen

Insofern es sich bei der Baumfällung oder Heckenbeseitigung um einen genehmigungspflichtigen Eingriff nach § 17 Abs. 3 handelt, sind die erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ersatzpflanzungen wieder auszugleichen.
Die Ersatzpflanzungen richten sich nach der Wertigkeit des Baumes, der Stammumfang der Neuanpflanzungen muss mind. 12 - 14 cm betragen. Hecken sind ebenfalls im gleichem Umfang wieder neu anzulegen.
Sollten die Ersatzpflanzungen nicht auf dem Eingriffsgrundstück durchgeführt werden können, kann auch ein anderes geeignetes Grundstück genutzt werden, welches im Antragsformular zu benennen und in einem Lageplan darzustellen ist.

Es besteht ggf. die Möglichkeit einer Ersatzgeldzahlung.

 

Rechtsgrundlage
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