Landkreis Stade

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Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

zuklappenAllgemeine Informationen

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.

Eine Vorführung des Fahrzeuges ist in der Regel nicht erforderlich.

Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
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Ansprechpartner

  • Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigenStraßenverkehrOstmoorweg 3
    21614 Buxtehude
    Telefon: 04161 7152-0
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

    Öffnungszeiten:
    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet,

    Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
    Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
    Mittwoch 08:00 – 12:00
    Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00
    Freitag 08:00 – 12:00

    Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig