Landkreis Stade

Inhalt

Sie sind hier: Wirtschaft Verkehr Bauen/Verkehr/Führerschein, Fahrerlaubnis & Fahrschulen/Fahrschul- & Fahrlehrerangelegenheiten >>>/Fahrschulerlaubnis

Fahrschulerlaubnis beantragen

zuklappenAllgemeine Informationen

© pitopia

Fahrschule > Neugründung / Übernahme

Wollen Sie eine Fahrschule gründen oder eine bestehende Fahrschule übernehmen?


Dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis, die Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen, um eine Fahrschule als selbständiges Unternehmen führen zu dürfen.

 

 

 

 

 

Erlaubnis zum Führen einer Fahrschule > Eignung & Voraussetzung

Eine Fahrschulerlaubnis können Sie erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • keine Tatsachen vorliegen, die Sie für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
  • keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie Ihre Pflichten nach dem Fahrlehrergesetz nicht erfüllen können
  • die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis erwerben möchten
  • hauptberuflich mindestens zwei Jahre im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als FahrlehrerIn tätig waren
  • an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben
  • über den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen

Antrag > Verfahrensablauf & Antragsunterlagen

Die Fahrschulerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des zukünftigen Betriebssitzes.

 

  • schriftlicher Antrag (siehe unten)
  • eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheines, der Fahrerlaubnis und des Personalausweises
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer (§18 Abs. 1 Nr 4)
  • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrganges über die Lehrgangsteilnahme (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist (auch für Zweigstellen)
  • einen maßstabsgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung (auch für Zweigstellen)
  • eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen (auch für Zweigstellen)
  • eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge (auch für Zweigstellen)
  • ein Führungszeugnis der „Belegart OE“ (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde), nicht älter als drei Monate
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde), nicht älter als drei Monate
  • Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten

 

Bei juristischen Personen:

  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • einen maßstabsgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • ein Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister

 

Für den verantwortlichen Leiter:

  • eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheines, der Fahrerlaubnis und des Personalausweises
  • Unterlagen über die Tätigkeit als FahrlehrerIn
  • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die Lehrgangsteilnahme
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
  • eine Erklärung, welche beruflichen Verpflichtungen der verantwortliche Leiter sonst noch zu erfüllen hat

 

Rechtsgrundlage
zurück

Infospalte

Ansprechpartner