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Erdwärmenutzung
Allgemeine Informationen
Der Entzug der Erdwärme stellt nach den Bestimmungen des Wasserrechts eine erlaubnispflichtige Benutzung dar. In Wasserschutzgebieten ist außerdem eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die für die Erdwärmenutzung erforderlichen Bohrungen sind vorher schriftlich beim Landkreis Stade anzuzeigen.
Nähere Informationen können dem "Leitfaden: Erdwärme in Niedersachsen" (Link sh. unten) entnommen werden.