> Verlusterklärung zu dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil mit Schilderung des Herganges (Wann, wie, wo,…), bei angezeigtem Diebstahl ist eine Bescheinigung der anzeigenerstattung vorzulegen, zumindest ist eine tagebuchnummer anzugeben.
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist), sollte dieser ebenfalls nicht mehr vorhanden sein, kann bei der Prüforganisation welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift angefordert werden.
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ, den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht
Bei auf Firmen zugelassene Fahrzeuge ist folgendes zu beachten:
Bei Einzelfirmen ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Bei juristischen Personen ist ein aktueller Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) sowie der Personalausweis (Kopie ist ausreichend) des Geschäftsführers mit vorzulegen.
Bei Fahrzeugen, welche auf eine GbR zugelassen sind ist die Erklärung auf welche Person das Fahrzeug zugelassen werden soll, von allen Gesellschaftern unterschrieben, zusammen mit dem Gesellschaftervertrag (Kopie ausreichend) vorzulegen.