Landkreis Stade

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Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte > Ersterteilung / Verlängerung & Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Fehlfunktion

zuklappenAllgemeine Informationen

Seit 2005 sind LKW- & Bus-Neufahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten, welche sich nach ihrer Funktion unterscheiden:

          • Fahrerkarten
          • *Unternehmenskarten
          • *Werkstattkarten
          • *Kontrollkarten

*Hinweis: Für die Ausgabe der Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten ist das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven (Tel. 04721 – 506254) zuständig.

Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte > die Funktion

© Kraftfahrtbundesamt (KBA)

Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen.

Diese Nachweise müssen bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorgelegt werden können.

Mit seiner/ihrer persönlichen Fahrerkarte meldet sich der/die Fahrer/in an dem digitalen Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab.

© Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers / der Fahrerin sowie Informationen zu:

  • Lenkzeiten
  • Arbeitszeiten
  • Bereitschaftszeiten
  • Pausenzeiten

Die Fahrerkarte bietet zuständigen Behörden, wie zum Beispiel der Polizei, die Möglichkeit, auf gespeicherte Daten zuzugreifen. Dafür liest das Kontrollpersonal die gespeicherten Daten des Fahrpersonals mit der Karte aus. Unter anderem können dabei die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einschließlich der Unterbrechungen festgestellt werden. Anhand der Daten kann auch geprüft werden, ob allein oder im Zweifahrerbetrieb gefahren wurde.

Folgende Personenkreise können eine Fahrerkarte beantragen: 

  • Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die im Besitz des EU-Kartenführerscheins sind und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Stade haben.
  • Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder EWR, deren Hauptwohnsitz im Landkreis Stade ist.
    Hinweis: Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, reicht es aus, wenn glaubhaft gemacht werden kann (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass der Aufenthalt im Inland auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. 

Erstantrag >  Ihr Anliegen erfordert persönliches Erscheinen!

Für die Ausstellung der ersten Fahrerkarte ist ihre persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle erforderlich. TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Bitte zum Termin mitbringen:

  • gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Führerschein

Verlängerung der Fahrerkarte > kann auch postalisch erfolgen!

Die Verlängerung der 5 Jahre gültigen Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Dabei wird eine neue Fahrerkarte ausgestellt. Die Verlängerung können Sie auch gerne per Post einreichen.

Bitte dem postalischen Antrag beifügen: 

  • KOPIE gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • KOPIE Führerschein
  • Antragsformular "Fahrerkarte beantragen"

 Ersatz der Fahrerkarte bei Verlust / Diebstahl / Fehlfunktion / Defekt >
Ihr Anliegen erfordert persönliches Erscheinen!

Grundsätzlich darf nicht ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ausnahmen gibt es bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte. Hier ist das Fahren ohne Fahrerkarte bis maximal 15 Kalendertage erlaubt. Die Ersatzkarte ist unverzüglich zu beantragen. TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE 

Bei Verlust der Fahrerkarte ist über den Verlust einer Versicherung an Eides Statt abzulegen. Dies kann bei der Antragstellung erfolgen oder durch einen Notar und die Erklärung wird zur Antragstellung mitgebracht. Die Kosten für die Versicherung an Eides Statt belaufen sich hier auf 30,70 €.

Wurde die Fahrerkarte gestohlen, ist der Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Diese Anzeige muss bei Beantragung einer neuen Fahrerkarte vorgelegt werden.

Bitte zum Termin mitbringen:

  • gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • bei Diebstahl> Diebstahlsanzeige der Polizei
  • bei Beschädigung / Unlesbarkeit> die beschädigte, alte Fahrerkarte
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