Inhalt
Jagd & Waffen
Mit dem Begriff Jagdrecht werden alle Normen umfasst, die sich mit der Jagd beschäftigen. Das sind das Bundesjagdgesetz (BJagdG), in Niedersachsen das Niedersächsische Jagdgesetz und diverse Rechtsverordnungen. Auch das Waffenrecht ist zu beachten.
Das Bundesjagdgesetz ist am 1. April 1953 in Kraft getreten. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auzuüben und sie sich anzueignen (§ 1 BJagdG).
Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, werden als Wild bezeichnet. Ob Wild bejagt werden darf, hängt davon ab, wie die Jagd- und Schonzeiten geregelt sind. Es ist zum Beispiel möglich, dass Wild keine Jagdzeit hat, also gar nicht gejagt werden darf. Davon unberührt ist die mit dem Jagdrecht verbundene (aktive) Hegepflicht. Sie kommt auch dem ganzjährig geschonten Wild zugute.
Das Waffenrecht ist vor allem durch das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) normiert. Es zählt zum Bundesrecht. Ergänzende rechtliche Regelungen finden sich im Beschussgesetz, in der Beschussverordnung und im Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen.
Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen jeder Art. Es gilt ebenfalls für die Einfuhr und - bezogen auf das EU-Gemeinschaftsgebiet - auch für das Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe. Der Anwendungsbereich des Sprengstoffgesetzes erstreckt sich seit 1976 über den gewerblichen Bereich hinaus auch auf den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr, z. B. auf das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.