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Umweltverträglichkeitsprüfung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Was ist eine UVP? Wie wirkt sie sich im Genehmigungsverfahren aus?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein systematisches Prüfungsverfahren, das sich mit den unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt befasst.
Das Verfahren besteht im Wesentlichen aus zwei Schritten, der UVP-Vorprüfung und (falls erforderlich) der Umweltverträglichkeitsstudie:
Die UVP-Vorprüfung
Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Auswirkungen einer Anlage auf die Schutzgüter (Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Darstellung von Wechselwirkungen). Sie beschreiben zudem Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder zum Ausgleich bzw. Ersatz von Beeinträchtigungen.
Eine UVP ist nicht für jede Anlage notwendig. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass bei Überschreiten bestimmter Anlagengrößen mindestens eine sog. Vorprüfung des Einzelfalls stattfindet, die klärt, ob eine umfassende UVP notwendig ist.
Die Vorprüfung schließt mit der Feststellung ab, ob eine umfassende UVP durchgeführt werden muss oder nicht. Dieses Ergebnis wird veröffentlicht.
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
Ist nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine UVP notwendig, so wird eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt.
Die Ergebnisse der im Rahmen der UVP durchgeführten Untersuchung werden als Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) bezeichnet und sind zusammen mit den weiteren Projektunterlagen Grundlage für die UVP.
Dabei wird nicht nur das Vorhaben einschließlich der technischen Verfahren beschrieben, sondern vor allem als Basis der Untersuchung die ökologische Ausgangssituation erfasst.
Die Bestandsaufnahme der ökologischen Ausgangsdaten für die einzelnen Umweltbereiche bzw. Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie deren jeweilige Wechselwirkungen) erfolgt dabei auf Basis der Ergebnisse spezieller Fachgutachten und allgemein zugänglicher Informationen/Daten.
Sowohl die UVP-Vorprüfung, als auch die Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigen u.a. folgende Aspekte:
- Merkmale des Vorhabens und seiner Auswirkungen
(z.B. Größe, Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft, Abfaller-zeugung, Unfallrisiko, Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen, Dauer, Häufigkeit und Rever-sibilität der Auswirkungen) - Standort des Vorhabens
(z.B. bestehende Nutzungen im Gebiet; Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Umweltgütern) - Besondere Schutzgebiete
(z.B. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete)
Organisationseinheiten
Bauordnungsamt, Abteilung Immissionsschutz | |
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