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Erlaubnisvoraussetzungen zur Schädlingsbekämpfung
Ein Befähigungsschein bzw. eine Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung wird benötigt, um besondere Gifte zur Schädlingsbekämpfung zu erwerben. Hierfür muss eine besondere Ausbildung in diesem Bereich nachgewiesen werden.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gefahrstoffverordnung mit den entsprechenden technischen Regeln.
Für weitere Informationen und hinsichtlich der Antragstellung wenden Sie sich bitte an Herrn Iwers, Tel.: 04141/12-6624, E-Mail: immissionsschutz@landkreis-stade.de.
Organisationseinheiten
Bauordnungsamt, Abteilung Immissionsschutz | |
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