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Feinstaubplakette
Allgemeine Informationen
Ausgewiesene Umweltzonen dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, wenn diese mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet sind. Ohne Feinstaubplakette dürfen Sie die Umweltzone nicht befahren. Es droht hier ein Bußgeld von 100 €.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Dokumente
| Infoblatt Feinstaub (93 kB) |
Formulare
| KFZ-Antrag Sonstiges (130 KB) | |
| KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung) (617 KB) | |
| KFZ-Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten (63 KB) |


