Landkreis Stade

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Fördermittel Jugendhilfe

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Grundsätzlich ist das Fördermittelmanagement ein Prozess, der Kommunen bei der Koordinierung von Fördermittelanträgen unterstützen soll, indem Anträge geordnet, priorisiert und fertiggestellt werden. Zum einen bestehen Förderprogramme beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Hannover (RLSB Hannover), zum anderen tritt der Landkreis Stade als Fördermittelgeber in Erscheinung.

 

Die Aufgaben des Teams Förderung im Amt „Jugend und Familie“ sind demnach sehr vielfältig. Sie bestehen u. a. darin Fördermittelanträge bis zur endgültigen Genehmigung zu organisieren, nach Priorität zu ordnen, beim RLSB Hannover zu stellen und abschließend mit dem RLSB Hannover abzurechnen. Weiterhin ist der Bereich dafür zuständig, Anträge auf Landkreiseigene Fördermittel zu prüfen, genehmigen und abzurechnen.

    • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen (Richtlinie Familienförderung)
    • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT) [bereits ausgelaufen]
    • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) [bereits ausgelaufen] sowie
    • Investition Kindertagespflege U3 Tagespflegepersonen (RAT) [bereits ausgelaufen]
    • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Richtlinie IKiGa)
    • Förderung der NBank – Jugendwerkstatt/Pro-Aktiv-Center (PACE)
    • Pauschalierte Finanzhilfe und weitere finanzielle Förderung gem. §§ 34 und 35 NKiTaG
    • Investitionsförderung des Landkreises Stade gem. § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII (Kreiszuschuss)
    • Zuwendung des Landkreises Stade gem. § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII für den laufenden Betrieb von Kindertagesbetreuungsplätzen (Betriebskostenzuschuss)
    • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (Richtlinie Qualität in Kitas 2)
    • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschäftigung von zusätzlichen Kräften und der Qualifizierung zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (Richtlinie Qualität in Kitas 3)
    • Besondere Finanzhilfe Sprachförderung gem. § 31 NKiTaG
    • Förderung aus Mitteln der Bundesstiftung, Fonds „Frühe Hilfen“

Das Team Förderung ist auch immer auf der Suche nach neuen Förderprogrammen.


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Fördermittel in der Jugendhilfe
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Frau SchumkovStandort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 210 // 2. OG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5821
Telefax: 04141 12-5113
E-Mail:


Aufgaben:
* Richtlinie Familienförderung
* Richtlinie RIT
* Richtlinie RAT
* Richtlinie IKiGa
* PACE
* Jugendwerkstatt
* Richtlinie gem. §§ 34 und 35 NKiTaG

Frau VollbrechtStandort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 210 // 2. OG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5822
Telefax: 04141 12-5113
E-Mail:


Aufgaben:
* Kreiszuschuss
* Betriebskostenzuschuss
* Richtlinie Qualität in Kitas 2
* Richtlinie Qualität in Kitas 3
* Sprachförderung gem. § 31 NKiTaG
* Fonds „Frühe Hilfen“

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