Landkreis Stade

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Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen

zuklappenAllgemeine Informationen

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle, sogenannte Wertstoffe aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.

Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.

  • Wertstoffe aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind.
  • die gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Wertstoffen (verwertbare Abfälle) ist nur zulässig, wenn diese bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde;
  • angezeigte Sammlungen können von der zuständigen Behörde untersagt oder beschränkt werden
  • gemischte Abfälle aus privaten Haushalten dürfen nicht gewerblich oder gemeinnützig gesammelt werden (z. B. Sperrmüll)

Elektroschrott (defekte Elektroaltgeräte) müssen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den zur Rücknahme verpflichteten Händlern zurückgegeben werden.

Verfahrensablauf
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Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
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Ansprechpartner/in

  • Abfall und KreislaufwirtschaftStandort anzeigenKreishaus
    Am Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 04141 12-8012
    Telefax: 04141 12-8099
    E-Mail: Homepage: htt­ps://­ab­fall.­land­kreis-sta­de.­de/
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    barrierefrei
    Aufzug vorhanden: ja
    Abfallwirtschaft Kundenservice: 04141 / 12-8012
    (Abfallgebühren/ -bescheide, Sperrmüll, Abfallbehälter an-, ab- u. ummelden, Wildmüll, Gewerbeabfall).

    Abfallwirtschaft Abfallberatung: 04141 / 12-8016 (spezielle Entsorgungsfragen und Abfuhrregelungen bei Baustellen, Sammelstellen u.ä.).