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Umweltzone
Ab dem 1. März 2007 können Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität in besonders gefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote erlassen.
© Landkreis Stade Verkehrszeichen 270.1 Beginn der Umweltzone
© Landkreis Stade Verkehrszeichen 270.2 Ende einer Umweltzone
Die Kennzeichnung der Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen „Umweltzone". Darunter werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es in diesem Bereich fahren darf.
Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Umweltplakette beruht auf freiwilliger Basis. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen allerdings nicht in Umweltzonen fahren, auch dann nicht, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der Plakette erfüllt.
Von den Verkehrsverboten sind nicht betroffen:
- mobile Maschinen und Geräte,
- Arbeitsmaschinen,
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
- Kraftfahrzeuge für Schwerbehinderte, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG", „H", oder „Bl" haben.
Die einem Kraftfahrzeug zugeordnete Plakettenfarbe ergibt sich aus der Schadstoffemissionsklasse und bei Diesel-PKW zusätzlich aus einem ggf. nachgerüsteten Partikelminderungssystem.
Wo finden Sie die Emmissionsschlüssel in den Fahrzeugpapieren?
© Landkreis stade
Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden (Fahrzeugschein), findet man diesem im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der 5. und 6. Stelle.
Bei Fahrzeugpapieren, die ab dem 01.10.2005 ausgestellt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist der Emmissionsschlüssel in der 3. und 4, Stelle des Feldes 14.1 enthalten.
Die Umweltplaketten erhalten Sie bei Zulassungsstellen, AU-Werkstätten und Prüforganisationen.
Durch Anklicken der Tabelle können Sie ersehen, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zuzuordnen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie im nachfolgendem Infoblatt.
Was sollte ich noch wissen? Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können
- Fahrzeuge ausländischer Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
- zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Pkw, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die dabei angezeigte(n) Plakette(n).
Auf der Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Kommunen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden.
Ansprechpartner/in
| Frau Sabine Petersen | |
| Harburger Str. 193, Raum 102 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 041413666 Telefax: 04141 12-3639 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de | |
| Herr Frank Kawitzki | |
| Harburger Str. 193, Raum 107 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3650 Telefax: 04141 12-3669 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de | |
| Herr Sivaloganathan | |
| Harburger Str. 193, Raum 103 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3651 Telefax: 04141 12-3669 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de | |
Organisationseinheiten
| Straßenverkehr | |
| Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3652 Telefax: 04141 12-3613 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Dokumente
| Infoblatt Feinstaub (93 kB) |


