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Sie sind hier: Umwelt Gesundheit VerbraucherschutzVeterinärwesen und VerbraucherschutzRegistrierung einer Tierhaltung & weitere Informationen
Haltung von Nutztieren - Anzeige
Allgemeine Informationen
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Betriebe, die in Deutschland Mastschweine halten sind zusätzlich nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Bezug auf die Haltungsform mitteilungspflichtig. Nähere Informationen finden Sie unter (s.auch rechte Spalte Links):
Die entsprechende Anmeldeseite für Mastschweinbetriebe finden Sie unter:
Dokumente
| Merkblatt Schaf- und Ziegenhaltung (922 kB) | |
| Merkblatt Schweinehaltung 2023 docx.pdf (848 kB) | |
| Datenschutzhinweise Registrierungsantrag (306 kB) | |
| Merkblatt Pferdehaltung (643 kB) | |
| Merkblatt Rassegeflügel und Geflügelhobbyhaltung (87 kB) | |
| Merkblatt Rinderhaltung (338 kB) |


