Landkreis Stade

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Kosten der Kindertagespflege und Kindergartengebühren

zuklappenAllgemeine Informationen

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen)
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren)

Die Kindertagespflege ist ein ergänzender Baustein zur institutionellen Kinderbetreuung.

Kontaktadressen von Kindertagespflegestellen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt (Familien- und Kinderservicebüros).

Kosten der Kindertagespflege und Kindergartengebühren

Im Landkreis Stade werden Kindertagesstätten von den kreisangehörigen Samtgemeinden/Gemeinden wie auch von unterschiedlichen freien Trägern der Jugendhilfe betrieben. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises fördert die Träger der Kindertagesstätten bei dieser Aufgabe durch Zuweisungen und Zuschüsse. Wenn Sie einen geeigneten Kindergartenplatz suchen, sollten Sie sich daher an Ihre Samtgemeinde/Gemeindeverwaltung wenden.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihren Kindergartenbeitrag selbst zu finanzieren, haben Sie vielleicht Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Amt für Jugend und Familie. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Einkommen unter einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Nähere Auskünfte dazu erteilt unsere Mitarbeiterin Frau Tomforde.

Manchmal reicht das Angebot an Kindertagesstätten nicht aus, weil nur bestimmte Altersgruppen zu eingeschränkten Betreuungszeiten aufgenommen werden können. Sind Sie berufstätig, vielleicht sogar alleinerziehend, und können Ihr Kind nicht innerhalb der Familie betreuen lassen, bieten wir Ihnen die Dienstleistung: Vermittlung von Tagespflegeeltern durch unsere zuständige Mitarbeiterin (Frau Papert; Tel. 04141/12 5184) an. Die Kosten der Kindertagespflege werden vom Amt für Jugend und Familie des Landkreises Stade übernommen. Abhängig von Ihrer familiären und finanziellen Situation haben Sie einen Kostenbeitrag für die Tagespflege Ihres Kindes ans Amt für Jugend und Familie zu zahlen. Die Höhe des Kostenbeitrages wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt. Für Fragen zum Antrag auf Kindertagespflege oder zum Kostenbeitrag wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiterinnen Frau Dymek und Frau Wohlers.

Zu beachten ist allerdings, dass die Hansestädte Buxtehude und Stade die Bereiche Kindertagespflege eigenständig bearbeiten. Sollten Sie also im Bereich der Hansestädte wohnen, ist der Antrag auf Förderung dort zu stellen. 


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau DymekStandort anzeigen
Am Staatsarchiv, Zimmer 103 // 1. OG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5842
Telefax: 04141 12-5113
E-Mail:
Frau WohlersStandort anzeigen
Am Staatsarchiv, Zimmer 103 // 1. OG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5841
Telefax: 04141 12-5113
E-Mail:
Frau TomfordeStandort anzeigen
Am Staatsarchiv, Zimmer 102 // 1. OG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5845
Telefax: 04141 12-5113
E-Mail:
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