Inhalt
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Allgemeine Informationen
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.
Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
- Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Das Gesundheitsamt ist eine anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt immer anonym. Wir beraten Sie, wenn Sie sich in einer sozialen, finanziellen oder persönlichen Notlage befinden und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.
Die Beratung wird ergebnisoffen geführt, ohne Sie zu belehren oder zu bevormunden. Die Beratung soll dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.
Falls sich eine Frau nach der Beratung entscheidet, ihr Kind auszutragen, können auf Wunsch weitere Hilfen angeboten werden. In diesem Zusammenhang wird auch an andere Hilfestellen, wie z. B. Amt für Jugend und Familie, Elterngeldstelle, Wohnungsamt weitervermittelt.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Harff.
Stiftung "Familie in Not":
Mütter und Paare, für die bei der Frage ein Kind auszutragen oder nicht, wirtschaftliche Nöte eine Rolle spielen, können bei der Stiftung "Familie in Not" einen Antrag auf Gewährung von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellen und von dort bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige finanzielle Hilfe z. B. zur Anschaffung der Babyausstattung, Einrichtung eines Kinderzimmers etc. erhalten.
Ansprechpartner/in
Gesundheit | |
Heckenweg 7 21680 Stade Telefon: 04141 12-5300 Telefax: 04141 12-5313 E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten
|