Landkreis Stade

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Sie sind hier: Wirtschaft Verkehr Bauen/Verkehr/Kfz-Allgemeine Informationen/Dienstleistungen KFZ/Zulassung eines Fahrzeuges (KfZ, Krad, Anhänger, Wohnmobil u.a.)/Neuzulassung eines Importfahrzeuges aus einem nicht EU-Staat (z.B. USA)

Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

zuklappenAllgemeine Informationen

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.

Eine Vorführung des Fahrzeuges ist in der Regel nicht erforderlich.

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Welche Gebühren fallen an?
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