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Jugendhilfeplanung
Allgemeine Informationen
Der Landkreis Stade hat nach § 80 SGB VIII im Rahmen seiner Planungsverantwortung als öffentlicher Jugendträger regelmäßig:
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
- den Bedarf an Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist sicherzustellen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Die Planungsaufgaben umfassen die Bereiche:
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
- Förderung der Erziehung in der Familie
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Sonstige Hilfen und andere Angaben
Hinzu kommen Stellungnahmen bei der Erstellung und Genehmigung von Flächennutzungs- und Bauleitplänen unter Berücksichtigung sozialinfrastruktureller Gesichtspunkte (Kindergärten, Schulen, Spielplätze, Wohnstrukturen, Verkehrsführung, etc.) (Jugendhilfeplanung nach SGB VIII § 1(3)).
Zuständig für die Steuerung der Jugendhilfeplanung ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Stade. Für die Abstimmung geplanter Maßnahmen und für die frühzeitige Beteiligung der freien Träger (Verbände, Vereine) in allen Phasen der Planung wurden vom Jugendhilfeausschuss Arbeitsgemeinschaften im Sinne des § 78 SGB VIII eingerichtet.
Ansprechpartner/in
| Frau Schlichting-Reinecke | |
| Am Staatsarchiv, Raum 237 // 2. OG Am Staatsarchiv 3 21680 Stade Telefon: 04141 12-5891 E-Mail: sozialplanung@landkreis-stade.de | |
| Herr Peter Falten | |
| Am Staatsarchiv, Raum 241 // 2. OG Am Staatsarchiv 3 21680 Stade Telefon: 04141 12-5893 Telefax: 04141 12-5113 E-Mail: sozialplanung@landkreis-stade.de | ![]() |


