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Jugendhilfe- und Sozialplanung im Bereich Menschen mit Behinderungen
Allgemeine Informationen
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz
Gemäß diesem Grundsatz wurde seit längerem in allen Gremien des Landkreises darüber diskutiert, wie die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung und deren Umsetzung im Bereich des Landkreises Stade praktisch ausgestaltet werden kann. So wurde bereits im Jahr 2007 damit begonnen die Situation von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen im Landkreis Stade mit Hilfe der von der Kreisverwaltung eingerichteten Fachgruppe Behindertenhilfe zu analysieren. Die Ergebnisse wurden in den Teilen 1 und 2 des „Berichtes zur Situation der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen im Landkreis Stade„ zusammengefasst.
Ansprechpartner/in
| Herr Peter Falten | |
| Am Staatsarchiv, Raum 241 // 2. OG Am Staatsarchiv 3 21680 Stade Telefon: 04141 12-5893 Telefax: 04141 12-5113 E-Mail: sozialplanung@landkreis-stade.de | ![]() |


