Landkreis Stade

Inhalt

Sie sind hier: Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz/Veterinärwesen und Verbraucherschutz/Tierseuchenbekämpfung/Geflügelpest

Geflügelpest

zuklappenAllgemeine Informationen

Die Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann.

Aktuelles Geflügelpestgeschehen 

Die Aufstallungspflicht für Geflügelbestände ab 50 Tieren wurde zum 14.03.2026 per Allgemeinverfügung aufgehoben.

Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin zu beachten, um das Risiko für einen Geflügelpesteintrag zu minimieren.

FAQ´s finden Sie hier

Nähere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite Tierseucheninfo Niedersachsen.

Weitere Merkblätter zur Geflügelpest finden Sie hier

Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland

An wen muss ich mich wenden?

zuklappenAnsprechpartner/in
HotlineStandort anzeigen
Kreishaus
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3900
E-Mail:
zurück

Infospalte

Meldungen

08.12.2025 Nachdem Ende Oktober die... Nachdem Ende Oktober die Geflügelpest in zwei Geflügelbetrieben im Landkreis Stade festgestellt wurde, gab es keine weiteren Ausbrüche. Daher wurden die Sperrzonen aufgehoben. Die Stallpflicht für Haltungen ab 50 Tieren gilt aber weiterhin, um einen erneuten Geflügelpestausbruch zu verhindern.
05.11.2025 Auch im Landkreis Stade sind... Auch im Landkreis Stade sind Wildvögel an der Geflügelpest verendet. Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um Kraniche, die in diesem Jahr erstmals von der Geflügelpest betroffen sind. Um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern, hat die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme für Jägerinnen und Jäger vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, die augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind.
04.11.2025 In einem weiteren Geflügelbetrieb... In einem weiteren Geflügelbetrieb hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Um den Betrieb in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten herum wurde eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet und eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung angeordnet. Demnach müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Bereich ab dem heutigen Dienstag, 4. November, ihre Tiere aufstallen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie halten. Gleiches gilt für Teile der Samtgemeinden Harsefeld und Fredenbeck, da ein Betrieb im Landkreis Rotenburg betroffen ist. Außerdem gilt im gesamten Landkreis Stade weiterhin eine Aufstallungspflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.
31.10.2025 In einem Geflügelmastbetrieb in der... In einem Geflügelmastbetrieb in der Samtgemeinde Fredenbeck hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Um den Betrieb herum wurde eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet und eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung angeordnet. Demnach müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Bereich ab Samstag, 1. November, ihre Tiere aufstallen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie halten. Am Freitag, 31. Oktober, ist zudem eine Aufstallungspflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel in Kraft getreten.
weitere Meldungen