© Landkreis StadeHiermit hebe ich meine Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) vom 30.10.2025, Nummer 39-2025-03, auf.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, erhoben werden.
Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Stade die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen.
Stade, den 12.03.2026
Landkreis Stade
Der Landrat
Rechtsgrundlagen:
• Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit
• Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen
• Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
• Verwaltungsgerichtsordnung
• Verwaltungsverfahrensgesetz
• Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz)
in der jeweils gültigen Fassung

