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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Allgemeine Informationen
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Ansprechpartner/in
| Herr Frank Kawitzki | |
| Harburger Str. 193, Raum 107 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3650 Telefax: 04141 12-3669 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de | |
| Herr Sivaloganathan | |
| Harburger Str. 193, Raum 103 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3651 Telefax: 04141 12-3669 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de | |
| Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude | |
| StraßenverkehrOstmoorweg 3 21614 Buxtehude Telefon: 04161 7152-0 E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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