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ND (Newcastle Disease), atypische Geflügelpest
Information für Geflügelhalter – gegen die Newcastle Krankheit (Newcastle Disease/atypische Geflügelpest) besteht Impfpflicht für Hühner und Puten
Die Newcastle Krankheit (ND) ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten. Auch andere Vogelarten (z.B. Enten, Gänse, Straußen oder Tauben) sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken.
Bei einer Infektion mit dem ND-Virus kommt es zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung, Verweigerung der Futter -und Wasseraufnahme, dünnschaligen Eiern und dünnflüssigem Kot kommen. Im weiteren Verlauf treten plötzliche Todesfälle, oder - bei einem langsameren Krankheitsverlauf - Apathie, Atemnot, geschwollene Augenlieder und eine Blaufärbung der Kämme auf. Die Todesrate erkrankter Tiere kann bei 100% liegen, überlebende Tiere können unter Spätfolgen wie Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur oder Verdrehung des Halses leiden. Haben sich die Tiere infiziert, scheiden sie das Virus über die Atemluft und sonstige Se- und Exkrete aus und können dadurch anderes Geflügel anstecken. Auch eine indirekte Übertragung durch kontaminiertes Futter, Mist oder Schadnager ist möglich.
Um das eigene Geflügel und auch umliegende Geflügelhaltungen zu schützen, besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen die Newcastle Krankheit, das heißt, alle Hühner- und Putenhalter müssen ihre Tiere regelmäßig gegen ND impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit ein bis zwei Hühnern oder Puten.
Für die Impfung stehen verschiedene Impfstoffe (Lebend- oder Inaktivimpfstoffe) zur Verfügung.
Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser verabreicht werden und sind über den betreuenden Tierarzt zu beziehen. Die Grundimmunisierung und Folgeimpfungen sind nach Herstellerangaben durchführen zu lassen. Die Abgabe der Impfstoffe an Hobbyhalter ist seit einigen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (weitere Informationen siehe anhängendes Merkblatt des LAVES)
Die Inaktivimpfstoffe müssen per Injektion durch einen Tierarzt dem Einzeltier verabreicht werden. Die Grundimmunisierung und Folgeimpfungen sind nach Herstellerangaben durchführen zu lassen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Biosicherheit im eigenen Betrieb zu legen. Die Infektion kann durch direkten und indirekten Kontakt (Käfige, Stalleinrichtung, Staub, Schuhe und Kleidung) übertragen werden. Daher ist der Personen-, Tier- und Warenverkehr streng zu kontrollieren.
Der Verdacht auf Newcastle-Krankheit ist dem örtlichen Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen, denn die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und unterliegt der Seuchenbekämpfung.
Für den Menschen ist die ND nicht gefährlich, bei Ansteckung durch z.B. direkten Kontakt kann es zu einer Bindehautentzündung und örtlich geschwollenen Lymphknoten kommen.
Weiterführende Informationen zur Impfung : siehe Merkblatt des LAVES im Anhang oder Infobroschüre des Friedrich-Loeffler-Instituts


