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Junge Menschen mit Unterstützungsbedarf
Junge Menschen, die aufgrund einer Entwicklungsverzögerung, körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung Unterstützungsbedarfe im Alltag haben, können im Amt Jugend und Familie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen.
Zu den möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe gehören u. a.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- in Tagesbildungsstätten
- in Form von Schulbegleitung
- in Form von Beschulung in Einrichtungen über Tag und Nacht (Internat für Kinder und Jugendliche mit Behinderung)
- in Form von Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Aus- oder Weiterbildung für einen Beruf
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Wohnen in Einrichtungen über Tag und Nacht
- Leistungen zur Betreuung behinderter Kinder in Pflegefamilien
- Mobilität
- Heilpädagogische Leistungen
- Integration in Kinderkrippen
- Gruppenintegration in Regelkindergärten
- Einzelintegration in Regelkindergärten
- Sonderkindergärten, z. B. heilpädagogische oder Sprachheilkindergärten
Diese Leistungen können auf Antrag auch durch ein sogenanntes persönliches Budget ausgeführt werden.
Nähere Informationen zu den möglichen Leistungen und der Antragstellung erhalten Sie auf den Seiten frühe Kindheit bis Schuleintritt und Schulzeit bis 21 Jahre.
Die Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe für junge Menschen beraten Sie gern, als unabahängige Ansprechpartner stehen Ihnen auch die Verfahrenslotsen zur Verfügung.

