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Jugendleiter und Jugenleiterinnen und JuLeiCa
Jugendleiter und Jugendleiterinnen arbeiten ehrenamtlich und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit.
Um die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen, werden von verschiedenen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter und Jugendleiterinnen angeboten. Jugendleiter und Jugendleiterinnen, die eine Jugendleiter und Jugendleiterin-Ausbildung abgeschlossen und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, erhalten einen Ausweis: die JuLeiCa.
Solltest Du / sollten Sie Interesse an der Jugendleiter- und Jugenleiterinnentätigkeit im Landkreis Stade, z. B. in den Zeltlagern in Dänemark, auf anderen Ferienfahrten oder auch in den Jugendzentren oder Jugendkonferenzen haben, wenden Sie sich / wende Dich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Team der Kreisjugendpflege.
Jugendleiter und Jugendleiterinnen Grundkurse (JuLeiCa) im Landkreis Stade
In Zusammenarbeit mit den Stadtjugendpflegen Hansestadt Buxtehude und Hansestadt Stade, sowie den Jugendringen Buxtehude und Kreis Stade werden im Landkreis Stade jährlich fünf bis sechs Jugendleiter- und Jugendleiterinneninnenausbildungen angeboten.
Weitere Informationen zur Juleica-Ausbildung und Fortbildungen finden Sie/ findest Du unter:
Richtlinien zur Ausstellung der JuLeiCa
Jugendleiter:innen Card (JuLeiCa)© Bundesjugendring
Jugendleiterinnen und Jugendleiter sind in vielfältigen Aufgabenfeldern der Jugendarbeit auf der örtlichen und/oder der überörtlichen Ebene ehrenamtlich aktiv. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören gemäß § 11 SGB VIII insbesondere die Organisation und Durchführung von:
- Jugend- und Kindergruppenarbeit,
- Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche,
- Internationalen Begegnungsmaßnahmen,
- Bildungsmaßnahmen,
- der Leitung von Fach- und Neigungsgruppen,
- der politischen Interessenvertretung Jugendlicher.
Die Juleica muss über die Internetseite www.juleica.de beantragt werden.
Nach Beantragung der Juleica werden sowohl der Träger, bei dem die antragstellende Person tätig ist, also auch der öffentliche Träger den Antrag nach entsprechender Prüfung der Angaben freischalten. Erst dann wird eine JuLeiCa ausgestellt und per Post zugesandt.
Der Träger, bei dem die antragstellende Person tätig ist, bestätigt durch seine Antragsgenehmigung, dass die antragstellende Person zur Führung und Betreuung einer Kinder- oder Jugendgruppe persönlich befähigt ist und einen entsprechenden Reifestand erreicht hat.
JuLeiCa Erstantrag und Verlängerung
Folgende Unterlagen / Umstände zum Erhalt der Juleica (JugendLeiterCard) müssen bei einer Erstbeantragung vorliegen bzw. gegeben sein:
- Nachweis über den Besuch einer Jugendleiter:innenausbildung (JuLeiCa) im Umfang von mindestens 50 Zeitstunden mit denen im Niedersächsischen Runderlass der Ministerkonferenz vom 05.03.2010 vorgeschriebenen Inhaltsschwerpunkten.
- Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Lehrganges bei einem lizenzierten Träger im Umfang von 7,5 Zeitstunden (entsprechen 9 Unterrichtseinheiten von 45 Minuten). Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
- Die beantragende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein (15 Jahre sind nur in Ausnahmefällen möglich).
- Die beantragende Person muss bei einem anerkannten Träger regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sein.
- Eine JuLeiCa wird jeweils nur für drei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser drei Jahre muss ein Neuantrag erfolgen. Hierzu muss die Teilnahme an einer oder mehreren als Jugendleiter:innen-Fortbildung ausgeschriebenen Veranstaltung/en nachgewiesen werden.
- Die besuchten Fortbildungen müssen einen Mindestumfang von acht Zeitstunden umfassen und dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Das Jugendleiter/innenteam umfasst jährlich über 140 junge Menschen. Zuwachs ist immer willkommen!© Landkreis Stade
Ansprechpartner/in
| Frau Pallaschke | |
| Am Staatsarchiv, Raum 156 // 1. OG Am Staatsarchiv 3 21680 Stade Telefon: 04141 12-5190 Telefax: 04141 12-5191 E-Mail: Jugendpflege@landkreis-stade.de | |
| Frau Lietzmann | |
| Am Staatsarchiv, Raum 156 // 1. OG Am Staatsarchiv 3 21680 Stade Telefon: 04141 12-5193 Telefax: 04141 12-5191 E-Mail: Jugendpflege@landkreis-stade.de | |
| Frau Christina Heidenreich | |
| Am Staatsarchiv, Raum 157 // 1. OG Am Staatsarchiv 3 21680 Stade Telefon: 04141 12-5192 E-Mail: Jugendpflege@landkreis-stade.de | |
Organisationseinheiten
| Jugend und Familie | |
| Am Staatsarchiv 3 21680 Stade Telefon: 04141 12-5100 Telefax: 04141 12-5113 E-Mail: jugend@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden. |

