Inhalt
Förderprojekt: Hüteschafbeweidung Kehdinger Moore
Moorschnucken in der Barger Heide© Helmut Bergmann
Projektziele
Herstellung der Infrastruktur für eine Hüteschafbeweidung zur Erhaltung und Entwicklung der Kehdinger Moore
Förderung
An diesem Vorhaben – gefördert durch das Programm zu Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (PFEIL) – beteiligt sich die Europäische Union (EU) mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Zuwendung wird außerdem aus Landesmitteln gewährt.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA“) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 35 vom 16. September 2015.
Gesamtvolumen: 4.016.683,23 Euro
EU und Landesmittel: 3.213.346,58 Euro (80 %)
Mittel Naturschutzfonds Landkreis Stade: 803.336,65 Euro (20 %)
Projektbeschreibung
Mit dem Projekt sollen, den EU-Vorgaben entsprechend, die Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten Oederquarter Moor, Wasserkruger Moor und Willes Heide langfristig in einen sehr guten Erhaltungszustand überführt werden.
Die untere Naturschutzbehörde will damit den gesetzlichen EU-Verpflichtungen zur Erhaltung, zur Pflege und zur Entwicklung der FFH-Gebiete nachkommen. Dazu gehört auch der Aufbau eines Biotop-Verbundes zwischen den FFH-Gebieten.
Zentrale Maßnahmen des Projektes ist die Errichtung eines Schafstalles mit Nebengebäuden. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einen Schäferhof in der notwendigen Größenordnung zu etablieren und ihm eine dauerhafte Existenz als Landschaftspflegebetrieb zu ermöglichen.
Die Kehdinger Moore sollen durch eine Hüteschafbeweidung mit der vom Aussterben bedrohte Haustierrasse „Weiße hornlose Heidschnucke“ (= Moorschnucke) beweidet werden.
Die drei Teilgebiete der FFH-Gebiete Oederquarter Moor, Wasserkruger Moor und Willes Heide liegen sehr isoliert und weit voneinander entfernt. Die Distanz zwischen der Willes Heide und dem Wasserkruger Moor beträgt ca. 2 km, die Distanz zwischen dem Wasserkruger Moor und dem Oederquarter Moor beträgt ca. 14 km. Auch wenn die Einzelgebiete für sich entwickelt werden könnten, so ist insbesondere angesichts der geringen Größe der Gebiete der anzustrebende Arten- und Biotopschutz in den isolierten Teilgebieten nicht im ausreichenden Maße gegeben. Neben der direkten Gefährdung der einzelnen FFH-Gebiete aufgrund ihrer geringen Größe ist die Isolierung der dort vorkommenden Lebensräume eine wesentliche Ursache für den Rückgang der lebensraumtypischen Tier- und Pflanzenarten. Ein Austausch der Arten funktioniert nur, wenn die zwischen gleichartigen Lebensräumen liegende Fläche für Organismen überwindbar ist, so dass ein Individuenaustausch möglich ist.
Erst durch den angestrebten Biotopverbund über den zentralen Moordamm, die „Scheidung“ und die Hinzuziehung weiterer Moorregenerationsbereiche kann der erforderliche Individuenaustausch befördert werden. Mit der Einbeziehung der FFH-Moorschutz-Gebiete, den regenerierenden ehemaligen Torfabbauflächen, dem zentralen Moordamm und weiteren Flächen mit der Zweckbestimmung Naturschutz (Kompensationsflächen) kann eine komplexe Vernetzung der Moorlebensräume erreicht werden. Die Hüteschafbeweidung ist ein effektives Mittel, um die Hochmoorflächen in ihrer Entwicklung zu unterstützen und den Individuenaustausch zu optimieren. Zudem kann mit der geplanten Beweidung für die Moorlebensräume die Zielsetzung für weiträumige gehölzarme Lebensräume erreicht werden. Dies kann durch rein mechanische, immer wiederkehrende Maßnahmen in der erforderlichen Qualität und Quantität und mit den dafür erforderlichen Mitteln nicht erreicht werden.
Zentrale Maßnahmen des Projektes sind:
- Einrichtung eines Schafstalles mit Nebengebäuden im Bereich des Wasserkruger Moores in der Gemeinde Engelschoff.
- Erstinstandsetzungen von beweidbaren Flächen. Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einen Schäferhof in der notwendigen Größenordnung zu etablieren und ihm eine dauerhafte Existenz als Landschaftspflegebetrieb zu ermöglichen.
- Die sog. Scheidung, ein ca. 17 km langer Moordamm, der alle Moore des Projektgebietes verbindet, soll als zentrale Achse des Triftwegesystems durchgängig gestaltet werden.
Projektdauer: 2018 – 2023
Dokumente
| Förderrichtlinie EELA (126 kB) |


