Landkreis Stade

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Geflügelpest: Stallpflicht gilt für Haltungen ab 50 Tieren

Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. Daher spricht das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade eine Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet aus. Landrat Kai Seefried hat eine entsprechende Allgemeinverfügung unterschrieben, die ab dem morgigen Freitag, 31. Oktober, gilt. Dann tritt die Stallpflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel in Kraft. Der Landkreis Stade beantwortet die wichtigsten Fragen.

Meldung vom 30.10.2025
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