Geflügelpest: Die Stallpflicht für Haltungen unter 50 Tieren wurde aufgehoben.© Christian SchmidtDie generelle Stallpflicht in den betroffenen Gebieten ist also beendet. Davon profitieren kleinere Haltungen. Die Transportsperre in den vormaligen Sperrzonen für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier gilt ebenfalls nicht mehr, das teilt das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade mit.
Weiterhin Beschränkungen in Sauensiek
Allerdings sind immer noch vereinzelt Beschränkungen zu beachten: Dies betrifft bis mindestens 15. Dezember zwölf Geflügelhaltungen in Sauensiek. Grund dafür ist ein späterer Ausbruch im Landkreis Harburg in der Nähe zur Grenze zum Landkreis Stade. So soll die hoch ansteckende Geflügelpest weiter eingedämmt werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) gibt es hier: Geflügelpest | Landkreis Stade.

