
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten wurde um den Betrieb herum eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet und eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung angeordnet.© Canva Eine Laboruntersuchung hat bestätigt, dass in einem Geflügelbetrieb in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten die Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) ausgebrochen ist. Etwa 6.700 Stück Geflügel wurden unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet.
Außerdem wurde in der Samtgemeinde Selsingen im Landkreis Rotenburg in einem Geflügelmastbetrieb die Aviäre Influenza nachgewiesen. Die eingerichtete Zehn-Kilometer-Überwachungszone reicht in den Landkreis Stade hinein. In Teilen der Samtgemeinden Fredenbeck und Harsefeld gilt daher die grundsätzliche Stallpflicht für Geflügel – egal, wie viele Tiere man hält.
Stallpflicht für sämtliche Geflügelhaltungen in Zehn-Kilometer-Überwachungszone
Wegen des Ausbruchs in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten hat Landrat Kai Seefried eine Allgemeinverfügung mit Vorgaben für eine Schutzzone (drei Kilometer um den betroffenen Betrieb) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer um den Betrieb) unterzeichnet, die am 4. November in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Landkreis-Internetseite über die Rubrik „Bekanntmachungen“ abrufbar. Aus der Schutz- und der Überwachungszone darf kein Geflügel und kein Geflügelfleisch ausgeführt werden, ebenso darf kein Geflügel bzw. Geflügelfleisch in diese Zonen eingeführt werden. Ausnahmen werden auf Antrag individuell vom Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz geprüft. Weitere Regelungen können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

In diesem Gebiet gelten eine Schutzzone (drei Kilometer um den betroffenen Betrieb) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer um den Betrieb). © Landkreis Stade Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen ist die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich. Kontakt von Hunden und Katzen zu infizierten Tieren sollte dennoch vermieden werden. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Eine Infektion durch den Verzehr von Geflügelprodukten ist nicht möglich – insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Erkrankte oder tote Tiere sollte man nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Da die Krankheit nicht heilbar ist, kann den Tieren nicht geholfen werden. Die Kadaver werden eingesammelt und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest
Wer tote Tiere findet, meldet diese an das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz per E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de. Weitere Informationen zur Geflügelpest bietet der Landkreis Stade auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Brennpunkt“. Dort stehen auch Merkblätter und die Allgemeinverfügungen zur Verfügung: Geflügelpest | Landkreis Stade.

