Landkreis Stade

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Geflügelpest: Betrieb in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten betroffen

In einem weiteren Geflügelbetrieb hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Um den Betrieb in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten herum wurde eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet und eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung angeordnet. Demnach müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Bereich ab dem heutigen Dienstag, 4. November, ihre Tiere aufstallen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie halten. Gleiches gilt für Teile der Samtgemeinden Harsefeld und Fredenbeck, da ein Betrieb im Landkreis Rotenburg betroffen ist. Außerdem gilt im gesamten Landkreis Stade weiterhin eine Aufstallungspflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.

Meldung vom 04.11.2025Letzte Aktualisierung: 05.11.2025
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