© Landkreis Stade
Allgemeinverfügung Nr. 39-2023-03
zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 39-2022-05
des Landkreises Stade zum Schutz gegen die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut
Infolge des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut in mehreren Bienenhaltungen in Sauensiek in der Gemeinde Apensen war ein Sperrbezirk einzurichten.
Aufgrund von § 12 BienSeuchV [1] i. V. m. Artikel 170 der Verordnung (EU) 2016/429[2] hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut vom 08.11.2022 Nr. 39-2022-05 auf.
Begründung:
In mehreren Bienenhaltungen in Sauensiek in der Gemeinde Apensen wurde am 26.10.2022 und 01.11.2022 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Mit Allgemeinverfügung vom 08.11.2022 wurde daher ein Sperrbezirk im Landkreis Stade festgelegt.
Die Schutzmaßnahmen werden nach § 12 Abs. 1 BienSeuchV aufgehoben, wenn die Amerikanische Faulbrut erloschen ist. Die Amerikanische Faulbrut in den Bienenhaltungen in Sauensiek in der Gemeinde Apensen ist erloschen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade erhoben werden.
Stade, den 01.12.2023
Landkreis Stade
Der Landrat
Seefried
[1] Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), in der aktuell gültigen Fassung
[2] Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

