> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Ausländische Fahrzeugpapiere
> wenn vorhanden die ausländischen Kennzeichenschilder
> EG-Übereinstimmungserklärung (CoC (Certificate of Conformity)), ist diese nicht vorhanden eine Datenblatt eines amtlich anerkannten Sachverständigen
> Kaufvertrag / Rechnung als Eigentumsnachweis
> aktuellen Bericht über die letzte HU, wenn das Fahrzeug älter als 36 Monate ist, Der Prüfbericht zur Hauptuntersuchung eines anderne EU-Staates kann anerkannt werden, wenn die HU gemäß der Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wurde. Der Prüfbericht ist vorzulegen und sollte in deutscher, zumindest aber in englischer Sprache, abgefasst sein. Er sollte die Prüfrichtlinie erkennen lassen. Liegt kein Prüfbericht vor ist vor der Zulassung eine HU bei einer deutschen Prüfstelle zu veranlassen.
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.