Inhalt
Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes des beruflichen Betreuers oder der beruflichen Betreuerin muss der neuen Stammbehörde mitgeteilt werden
Allgemeine Informationen
Die für Sie zuständige Stammbehörde kann sich ändern, wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer Ihren Sitz oder Wohnsitz ändern. Deswegen müssen Sie diese Änderungen der neuen Stammbehörde unverzüglich anzeigen. Dies ist wichtig, damit Ihre Registrierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten korrekt verwaltet werden können und die neue zuständige Stammbehörde alle wichtigen Dokumente erhalten kann.
Ansprechpartner/in
| Gesundheit | |
| Heckenweg 7 21680 Stade Telefon: 04141 12-5300 Telefax: 04141 12-5313 E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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