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Vaterschaftsanerkennung
Allgemeine Informationen
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Der Mutter steht von Geburt des Kindes an das alleinige Sorgerecht zu, wenn sie mit dem Vater nicht verheiratet ist. Sind sich beide Elternteile darüber einig, dass das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden soll, kann dies ebenfalls bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Der Elternteil, der mit dem Kind nicht in einem Haushalt wohnt, ist gegenüber dem Kind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Sind sich beide Elternteile über die zu leistende Unterhaltshöhe einig, kann der Anspruch beurkundet werden.
Beurkundungen aller Art erfolgen bei jedem Jugendamt kostenfrei. Möchten Sie die Vaterschaft, das Sorgerecht oder des Unterhalts hier im Hause beurkunden lassen, vereinbaren Sie einen Termin. Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der unten stehenden Datei.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Anerkennung der Vaterschaft bei einem Notar oder dem Standesamts des Wohnorts beurkunden zu lassen.
Ansprechpartner/in
Herr Cassau (Buchstaben A - K)![]() | |
Amt für Jugend und Familie, Zimmer 18 // EG Heidbecker Damm 26 21684 Stade Telefon: 04141 12-5856 E-Mail: Jugendamt@landkreis-stade.de | |
Herr Hellwege (Buchstaben L - Z)![]() | |
Amt für Jugend und Familie, Zimmer 19 // EG Heidbecker Damm 26 21684 Stade Telefon: 04141 12-5857 E-Mail: Jugendamt@landkreis-stade.de | |
Frau Böhn (Teamleitung)![]() | |
Amt für Jugend und Familie, Zimmer 26 // EG Heidbecker Damm 26 21684 Stade Telefon: 04141 12-5850 E-Mail: Jugendamt@landkreis-stade.de |