Es werden die folgenden Unterlagen benötigt:
Bei Zuzug aus einem EU-Mitgliedsstaat:
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> die ausländischen Fahrzeugpapiere als Eigentumsnachweis
> EG-Übereinstimmungserklärung (CoC (Certificate of Conformity)), ist diese nicht vorhanden eine Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als 36 Monate ist. Der Prüfbericht zur Hauptuntersuchung eines anderne EU-Staates kann anerkannt werden, wenn die HU gemäß der Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wurde. Der Prüfbericht ist vorzulegen und muss in deutscher, zumindest aber in englischer Sprache, abgefasst sein. Liegt kein Prüfbericht vor ist vor der Zulassung eine HU bei einer deutschen Prüfstelle zu veranlassen.
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung, die Kfz-Versicherung muss in Deutschland zugelassen sein,
> den aktuell gültigen Ausweis / Pass Ihres Heimatlandes zusammen mit einer aktuellen Meldbescheinigung Ihrer Wohnort Gemeinde / Stadt, bei Bürgern aus der Bundesrepublik den gültigen Personalauweis oder alternativ den Reisepass mit einer aktuellen Meldbescheinigung Ihrer Wohnort Gemeinde / Stadt
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Bei Zuzug aus einem Staat ausserhalb der EU z.B. USA:
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> die ausländischen Fahrzeugpapiere, als Eigentumsnachweis
> Herstellerunterlagen / -papiere,
> vorhandene Zulassungsunterlagen
> Zollnachweis
> Gutachten eines amtlich aneerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (sogenannte vollabnahme)
> Aktuellen Bericht über eine Hauptuntersuchung. Diese ist in der Regel im Gutachten nach § 21 StVZO enthalten. Bitte darauf achten, dass dies im Gutachten vermerkt ist.
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung, die Kfz-Versicherung muss in Deutschland zugelassen sein,
> den aktuell gültigen Ausweis / Pass Ihres Heimatlandes zusammen mit einer aktuellen Meldbescheinigung Ihrer Wohnort Gemeinde / Stadt, bei Bürgern aus der Bundesrepublik den gültigen Personalauweis oder alternativ den Reisepass mit einer aktuellen Meldbescheinigung Ihrer Wohnort Gemeinde / Stadt
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Inlandsfahrzeugen, die bislang auf nicht auf öffentlichem Gelände genutzt wurden:
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Eigentumsnachweis in Form des Original Kaufvertrages oder der Original Rechnung, ggf. die Bescheinigung nach den §§ 4 Absatz 5 oder 6 Absatz 4 FZV
> Zulassungsbescheinigung Teil II
> EG-Übereinstimmungserklärung (CoC (Certificate of Conformity)), ist diese nicht vorhanden eine Datenbestätigung oderein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (sogenannte Vollabnahme) eines amtlich anerkannten Sachverständigen
> Aktuellen Bericht über eine Hauptuntersuchung. Diese ist in der Regel im Gutachten nach § 21 StVZO enthalten. Bitte darauf achten, dass dies im Gutachten vermerkt ist.
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung, die Kfz-Versicherung muss in Deutschland zugelassen sein,
> den aktuell gültigen Ausweis / Pass Ihres Heimatlandes zusammen mit einer aktuellen Meldbescheinigung Ihrer Wohnort Gemeinde / Stadt, bei Bürgern aus der Bundesrepublik den gültigen Personalauweis oder alternativ den Reisepass mit einer aktuellen Meldbescheinigung Ihrer Wohnort Gemeinde / Stadt
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Fahrzeuge welche bislang auf die Bundeswehr zugelassen waren:
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Eigentumsnachweis in Form des Original Kaufvertrages oder der Original Rechnung, ggf. die Bescheinigung nach den §§ 4 Absatz 5 oder 6 Absatz 4 FZV
> die in Anlehnung an Muster 2d zu § 20 StVZO von der Zentralen Militär-kraftfahrtstelle ausgestellte Datenbestätigung, aus der hervorgeht, dass für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder kein Fahrzeugbrief ausgefüllt oder ausgefertigt worden ist
> ggfls. ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (sogenannte Vollabnahme) eines amtlich anerkannten Sachverständigen
> Aktuellen Bericht über eine Hauptuntersuchung.
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung, die Kfz-Versicherung muss in Deutschland zugelassen sein,
> den aktuell gültigen Ausweis / Pass Ihres Heimatlandes zusammen mit einer aktuellen Meldbescheinigung Ihrer Wohnort Gemeinde / Stadt, bei Bürgern aus der Bundesrepublik den gültigen Personalauweis oder alternativ den Reisepass mit einer aktuellen Meldbescheinigung Ihrer Wohnort Gemeinde / Stadt
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
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Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.