Inhalt
Tierschutzanzeige
Allgemeine Informationen
Im Falle von akuter Gefahr für ein Tier (beispielsweise: Hund im Auto bei großer Hitze) rufen Sie bitte außerhalb unserer Dienstzeiten direkt die Polizei.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden, kann es sinnvoll sein, den Tierhalter zunächst direkt auf die Missstände anzusprechen.
Im Übrigen werden Ihre Beschwerden über Missstände in der Tierhaltung wie z.B. Vernachlässigung und Gewalt beim Veterinäramt angenommen und bearbeitet. Informationen zu Tierschutzbeschwerden benötigen wir schriftlich, möglichst mit Benennung von Zeugen, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten zu können.
Für die Übermittlung können Sie unser Service-Portal nutzen oder uns eine schriftliche Anzeige übermitteln.
Dokumente
| Informationspflichten DSGVO Tierschutzanzeige (289 kB) | |
| Tierschutzanzeige (41 kB) |


